Impressum/AGB
Haber Associates
Human Resources Consultants
Ludwigshöherstr. 35a
D-81479 München
Tel. 49 - (0) 89 - 72 77 9 - 245
Fax 49 - (0) 89 - 72 77 9 - 246
E-Mail: info@HaberAssociates.com
Geschäftsführer: Volker G. Haber
Steuernummer: DE164379571
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Projektauftrag
HaberAssociates (im Folgenden „Personalberatung“) berät ihre Kunden bei der Suche und Auswahl von Mitarbeitern in Führungs- und Spezialistenfunktionen. Es wird zwischen dem suchenden Unternehmen (im Folgenden "Auftraggeber") und der Personalberatung ein Vermittlungs- und Beratungsvertrag abgeschlossen, der auch bei ausschließlich mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.
§ 2 Vorgehensweise / Durchführung
2.1. Soweit die Parteien im Einzelfall keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben, gelten aus-schließlich die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Vermittlungs- und Beratungsverträge im Rahmen der Personalsuche und -auswahl. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
2.2. Die Details zum Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil sollen in Abstimmung mit dem Auftraggeber in Form einer besonderen Spezifikation erarbeitet werden.
2.3. Der Auftraggeber erkennt bei Vermittlungs- und Beratungsaufträgen die ursächliche Such- und Vermittlungstätigkeit der Personalberatung an.
2.4. Lehnt der Auftraggeber einen Kandidaten zunächst ab oder entscheidet sich ein Kandidat zunächst gegen den Vertragsschluss mit dem Auftraggeber, kommt dann aber innerhalb von 24 Monaten nach der Präsentation dennoch ein Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Kandidaten zustande, so wird das Honorar nach § 3, 3.2. für die Personalberatung mit eben jenem Vertragsschluss fällig.
2.5. Hat sich ein durch die Personalberatung vorgestellter Kandidat bereits unabhängig von der Vorstellung durch die Personalberatung beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Personalberatung unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu unterrichten. In diesem Fall erbringt die Personalberatung keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers. Der Auftraggeber kann die Personalberatung jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Kommt es in diesem Fall zur Einstellung des Bewerbers, schuldet der Auftraggeber das Vermittlungshonorar gemäß § 3 sowie die Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen ungeschmälert.
2.6. Sämtliche hier getroffenen Bedingungen hinsichtlich des Honorars gelten auch für den Fall, dass ein Vertrag zwischen einem Kandidaten und einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen geschlossen wird. Die hier getroffenen Bedingungen sind dann so zu lesen, dass die Bezeichnung „Auftraggeber“ durch „verbundenes Unternehmen“ ersetzt wird.
§ 3 Vermittlungshonorar / Kosten
3.1. Der Anspruch der Personalberatung auf ein Vermittlungshonorar wird, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, durch Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber begründet bzw. durch den Arbeitsantritt, falls der schriftliche Vertrag erst danach geschlossen wird. Dabei ist unerheblich, ob der Bewerber über die im Anforderungsprofil genannten Qualifikationen tatsächlich verfügt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt, so bleibt der Anspruch der Personalberatung auf das Vermittlungshonorar sowie die Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen.
3.2. Das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung eines Mitarbeiters richtet sich nach der im Beratungsauftrag vereinbarten Höhe. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist eine Provision in Höhe von 30 % des ersten Jahreszieleinkommens fällig. Das der Berechnung zugrunde liegende Jahreszieleinkommen versteht sich unter Einschluss sämtlicher Provisions- oder Bonuszahlungen auf 100 % Basis.
3.3. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4. Die Honorarrechnung ist direkt nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, falls nicht anders vereinbart.
3.5. Reisekosten und Spesen, die Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.6. Entstandene Kosten für Reisen und Spesen von Mitarbeitern der Personalberatung, sind ebenso vom Auftraggeber zu tragen.
§ 4 Gewährleistung / Haftung
4.1. Sollte ein platzierter Kandidat innerhalb von sechs Monaten nach seinem Eintritt aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, wieder ausscheiden, vermittelt die Personalberatung ohne erneute Honorarforderung einmalig einen weiteren Kandidaten für die identische Position. Die dabei anfallenden Reisekosten und Spesen bei Bewerbern und bei Mitarbeitern der Personalberatung sind aber weiterhin vom Auftraggeber zu tragen.
4.2. Die Personalberatung kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und - auswahl gewährleisten. Eine Haftung der Personalberatung dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischen Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartung erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.
4.3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Prüfung von Referenzen (einschließlich der Bestätigung von beruflichen oder akademischen Qualifikationen) und wird sich von der Eignung eines Bewerbers überzeugen, bevor er den Bewerber anstellt. Die Personalberatung übernimmt für die Eignung eines dem Auftraggeber vorgestellten Bewerbers keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr.
§ 5 Datenschutz
5.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten von der Personalberatung im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an ein von der Personalberatung zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Im Übrigen versichern der Auftraggeber und die Personalberatung die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, ohne Einverständnis des Auftragnehmers Daten von Kandidaten an Dritte, nicht mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen, weiterzuleiten.
§ 6 Anzeigepflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von der Personalberatung angebotenen Bewerber unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung der Personalberatung mit Nennung des vereinbarten Jahreszielgehaltes anzuzeigen.
§ 7 Kündigung
7.1. Ein Vermittlungs- und Beratungsauftrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von der Personalberatung vorgestellten Bewerber nach Kündigung des Vermittlungs- und Beratungsvertrages zustande, so wird das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.
7.2. Sollte der Suchauftrag vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt werden oder die Position durch den Auftraggeber selbst besetzt werden, fällt keine Stornogebühr an und das Projekt gilt als abgeschlossen. Es wird dann die nächste, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Rechnung gestellte Rate des vereinbarten Honorars fällig, falls so vereinbart.
§ 8 Vertraulichkeit
Die Personalberatung verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Bewerbers, mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers Kontakt aufzunehmen.
§ 9 Schriftformerfordernis
Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen sollen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
§ 10 Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.
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